Führerscheinklassen

In unserer Fahrschule bilden wir vorerst nur folgende Klassen aus:


• Klasse B bzw. BF17 (auch als Automatik)
• Klasse BE bzw. BE17
• Klasse B96
• Klasse B196
• Klasse B197
• Klasse AM
• Klasse L

Klasse B / BF17
(auch Automatik also BA möglich)


(BF17-Bescheinigung befähigt auch zum Fahren in Österreich)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- bis max. 3.500 kg zG
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge (über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren)

Mindestalter:  18/17 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Anhänger
- bis max. 750 kg zG sind immer erlaubt
- über 750 kg zG sind erlaubt, wenn zG der 
  Fahrzeugkombination
max. 3.500 kg

Ausbildung:
14 Theorieunterrichte á 90 Minuten
(8 Theorieunterrichte bei Vorbesitz)
12 Sonderfahrten + praktische Grundausbildung á 45 Minuten
Theoretische und praktische Prüfung

Klasse BE 
(auch bei BF17 mgl.)
Schlüsselzahl B96



Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3.500 kg zG
- Fahrzeugkombination max. 7.000 kg zG

Ausbildung:
5 Sonderfahrten + praktische Grundausbildung á 45 Minuten
Praktische Prüfung

Schlüsselzahl B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG des Anhängers über 750kg
- Fahrzeugkombination über3.500kg, aber max. 4.250 kg zG

Ausbildung:
150 Minuten Theorieunterricht
270 Minuten praktische Schulung
Keine Prüfung notwendig


Schlüsselzahl
B196 / B197



Schlüsselzahl B196
Kraftfahrzeuge der Klasse A1
- Leichtkrafträder
- Hubraum max.  125 cm³
- Nennleistung max. 11 kW
- Nur im Inland -
Voraussetzung:
- 5 Jahre Besitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre

Ausbildung:
4 Theorieunterricht á 90 Minuten
Grundausbildung mind. 5 Einheiten á 90 Minuten
Keine Prüfung notwendig

keine Aufstiegsprüfungen im Anschluss möglich

Schlüsselzahl B197
Ausbildung auf einem Automatikwagen inkl. Schaltkompetenznachweis
- 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf einem Schaltwagen
- 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen

Klasse L


Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Ausbildung:
14 Theorieunterrichte á 90 Minuten
Theoretische Prüfung


Klasse AM
Mofa-Ausbildung



Kraftfahrzeuge der Klassen AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

Ausbildung:
14 Theorieunterrichte á 90 Minuten
keine Sonderfahrten
Theoretische und praktische Prüfung

MOFA-Prüfbescheinigung
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h

Ausbildung:
6 Theorieunterrichte á 90 Minuten
praktische Grundausbildung - 90 Minuten
Theoretische Prüfung

Klasse A1



Kraftfahrzeuge der Klasse A1
- Leichtkrafträder
- Hubraum max.  125 cm³
- Nennleistung max. 11 kW

Ausbildung:
16 Theorieunterrichte á 90 Minuten
(10 Theorieunterrichte bei Vorbesitz)
12 Sonderfahrten + praktische Grundausbildung
Theoretische und praktische Prüfung


Klasse A2



Kraftfahrzeuge der Klasse A2
- Mittelschwere Krafträder
- Nennleistung max. 35 kW

Ausbildung:
16 Theorieunterrichte á 90 Minuten
(10 Theorieunterrichte bei Vorbesitz)
12 Sonderfahrten + praktische Grundausbildung
Theoretische und praktische Prüfung


Aufstiegsprüfung bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 möglich

Klasse A


Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Schwere Krafträder
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge


Ausbildung:
16 Theorieunterrichte á 90 Minuten
(10 Theorieunterrichte bei Vorbesitz)
12 Sonderfahrten + praktische Grundausbildung
Theoretische und praktische Prüfung

Aufstiegsprüfung bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 möglich

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